Betreuungsgericht

Den Notariaten im Landesteil Württemberg ist als weitere gerichtliche Aufgabe die Zuständigkeit als Betreuungsgericht (hier nur in Teilbereichen) übertragen. Das Betreuungsgericht ist zuständig für die rechtliche Betreuung von Volljährigen.

Notariatsreform

Informationen zur Notariatsreform erhalten Sie unter  www.notariatsreform.de

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